Sie brauchen einen Fahrdienst?
Gerne fahren unsere freiwilligen Fahrer*innen sie zum Arzt, Zahnarzt, ins Spital, zur Therapie oder Ähnliches.
S P E S E N R E G L E M E N T
«Für alle Fahrten gilt die Schweigepflicht»
Zweck der Fahrten
Der SOS Fahrdienst steht zur Verfügung für Fahrten:
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zum Arzt / Zahnarzt
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zur Therapie
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zur Spitalverlegung
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zur Kur
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zum Coiffeur
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zum Einkaufen (Bitte bei der Anfrage mitteilen, falls eine Begleitung beim Einkaufen gewünscht wird!)
Es werden keine Hunde oder andere Tiere mitgeführt.
Begleitung zum Termin / oder zum Einkaufen
Die Benützer*innen können, wenn nötig, ausdrücklich eine Begleitung zu den Terminen anfordern. Damit wissen die Fahrer*innen, dass sie dafür die nötige Zeit einrechnen.
Einkaufen
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Jegliche Begleitung zum Einkaufen wird verrechnet werden.
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Die Einkaufstaschen dürfen, wenn gewünscht, bis zur Wohnungstür gebracht werden.
Zum Eigenschutz unserer Fahrer*innen werden keine Taschen in die Wohnung getragen.
Vermittlungsstelle
Die SOS Fahrer*innen werden aufgeboten, über
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das AltersZentrum St. Martin - 041 / 925 07 00
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der Spitex-Verein Sursee und Umgebung - 041 / 925 27 70
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das Spital Sursee, Pflegedienst - 041 / 926 58 06
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den Sozialdienst des Spitals Sursee - 041 / 926 42 50
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dem Pflegeheim Seeblick Sursee - 041 / 926 48 51
Tarife für SOS Benützer
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Fahrten über 12 km: CHF 0.80 / km
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Fahrten unter 12 km pauschal: CHF 10.00 / Fahrt*
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Wartezeit (über 1 Stunde): CHF 6.00 / Stunde
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Parkplatzgebühren: gemäss Beleg
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Bei einfachen Fahrten werden dem Patienten die Hin- und Rückfahrt verrechnet
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Verpflegung bei langen Fahrten gemäss Beleg bis CHF 25.00
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Extra Dienstleistung: Begleitung beim Einkaufen ½ Stunde CHF 5 | 1 Stunde CHF 10.00
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2 x täglich z.B. am Morgen und am Abend: 2 Fahrten belasten
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2 Fahrten, wenn die Wartezeit länger als 2 Stunden beträgt und der Fahrer dazwischen nach Hause geht
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Gleicher Halbtag bei ca. 1 h Wartezeit: 1 Fahrt und 1 h Wartezeit belastet
* In Sursee und Agglomeration
Verrechnung einer Fahrt ohne zu fahren
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Fahrten, wenn der Fahrer vor Ort ist und dann doch nicht fahren muss, weil eine Privatperson fährt: eine Pauschalfahrt
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Bei Verweigerung: eine Pauschalfahrt
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Bei telefonischer Absage wird nichts verrechnet.
Bei Rechnungen werden für Porto und Verwaltungsgebühren CHF 6.00 pro Rechnung belastet.
Reglement gültig ab 01.04.2021
Christine Müller
Leiterin Fahrdienst & Soziales
Telefon: 041 787 32 03
Mobile: 079 715 79 15
E-Mail: christe.mueller@bluewin.ch